Immer mehr österreichische Trader handeln mit dem Kapital einer Prop-Firma statt mit ihrem eigenen Geld. Das Modell klingt attraktiv – doch bevor man Gebühren zahlt, stellen sich zwei sehr österreichische Fragen: Ist diese Tätigkeit von der FMA beaufsichtigt? Und wie werden die Gewinne nach österreichischem Steuerrecht behandelt? Dieser Ratgeber erklärt das Modell verständlich und beantwortet beide Fragen aus österreichischer Sicht – nicht aus der deutschen Perspektive, die hierzulande nur bedingt passt.
Wichtiger Hinweis: Dieser Beitrag ist informativ und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Die steuerliche Einordnung von Prop-Trading-Gewinnen ist in Österreich nicht ausdrücklich geregelt und sollte vor jeder Entscheidung mit einem Steuerberater geklärt werden.
Was ist eine Prop Trading Firma?
Eine Prop Trading Firma (von „proprietary trading“) stellt eigenes Kapital zur Verfügung, mit dem geprüfte Trader handeln. Der Trader zahlt kein eigenes Kapital ein, das investiert wird. Er entrichtet eine Prüfungsgebühr, weist seine Disziplin in einer Evaluierung nach und handelt anschließend – bei Erfolg – mit dem Kapital der Firma gegen einen Anteil an den erzielten Gewinnen.
Dieser Unterschied ist die Grundlage für alles Weitere, auch für die Steuerfrage: Sie sind kein Anleger, der einem Vermittler sein Vermögen anvertraut, sondern jemand, der mit fremdem Kapital eine Leistung erbringt und dafür eine erfolgsabhängige Vergütung erhält.
Wie das Challenge-Modell funktioniert – Schritt für Schritt
- Phase 1 (Challenge): Ein Gewinnziel von meist rund 8 % erreichen, ohne den maximalen Tagesverlust (~5 %) oder den maximalen Gesamtverlust (~10 %) zu überschreiten.
- Phase 2 (Verifizierung): Die Beständigkeit mit einem niedrigeren Ziel (~5 %) und denselben Risikoregeln bestätigen.
- Finanziertes Konto: Nach bestandener Prüfung Zugang zum echten Kapital der Firma, mit einer Gewinnbeteiligung, die meist bei rund 80 % zugunsten des Traders beginnt und steigen kann.
Kostenübersicht – und was man dafür bekommt
Bezahlt wird eine einmalige Evaluierungsgebühr, gestaffelt nach Kontogröße. Sie wird bei den meisten Anbietern mit der ersten Auszahlung rückerstattet. Marktübliche Größenordnungen 2026:
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Kontogröße |
Evaluierungsgebühr (Richtwert) |
| 10.000 USD | ~ 65–90 € |
| 25.000 USD | ~ 150–180 € |
| 50.000 USD | ~ 250–300 € |
| 100.000 USD | ~ 450–550 € |
| 200.000 USD | ~ 900–1.000 € |
Genaue Preise und Bedingungen werden auf der jeweiligen Anbieterseite veröffentlicht und können sich ändern. Die Tabelle dient nur der Einordnung.
FMA-Kontext: Warum Prop Firmen außerhalb der Aufsicht operieren
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) beaufsichtigt in Österreich Unternehmen, die Gelder des Publikums entgegennehmen oder Wertpapierdienstleistungen erbringen – Banken, Wertpapierfirmen, Anlageberater. Der Schutz dieses Rahmens beruht darauf, dass Ihr Geld einem konzessionierten Intermediär anvertraut wird.
Eine Prop Trading Firma fällt aus einem strukturellen Grund nicht darunter: Sie vertrauen ihr kein Kapital zur Veranlagung an. Sie zahlen eine Gebühr für den Zugang zu einer Prüfung und handeln danach das Kapital der Firma. Es gibt keine Einlage, keine Verwaltung Ihres Vermögens, keine Wertpapierdienstleistung im aufsichtsrechtlichen Sinn. Deshalb operiert diese Tätigkeit außerhalb der FMA-Aufsicht – ebenso wie nahezu alle Prop Firmen weltweit, unabhängig vom Sitz.
Was das konkret bedeutet: Es gibt keine Einlagensicherung und keine FMA-Schlichtungsstelle für Streitfälle. Ihre Ansprüche richten sich nach dem Handelsrecht des Sitzstaates der Firma. Der Schutz verlagert sich damit auf den Vertrag – lesen Sie die Regeln zu Drawdown, Auszahlung und Kündigung genau. Die entscheidenden Seriositätssignale sind nicht eine FMA-Konzession (die es nie geben wird), sondern eine nachweisbare Auszahlungshistorie, klare schriftliche Regeln und eine identifizierbare juristische Person.
Steuerliche Einordnung in Österreich (EStG)
Hier liegt der größte Unterschied zu deutschen Inhalten. Während in Deutschland oft die Abgeltungsteuer im Vordergrund steht, gilt in Österreich das Einkommensteuergesetz (EStG) mit eigener Systematik. Ein verbreiteter Irrtum ist, Prop-Trading-Gewinne automatisch als Kapitalvermögen mit dem besonderen Steuersatz von 27,5 % (KESt-Logik) einzuordnen. Dieser Satz betrifft jedoch Erträge aus Ihrem eigenen veranlagten Kapital – nicht eine erfolgsabhängige Vergütung, die Sie mit fremdem Kapital erwirtschaften.
Realistischer sind im Wesentlichen zwei Einordnungen, die der Pitch zu Recht gegenüberstellt:
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG): wenn die Tätigkeit nachhaltig, selbstständig und mit Gewinnabsicht ausgeübt wird – was auf regelmäßiges Prop Trading häufig zutrifft. Besteuerung zum progressiven Einkommensteuertarif (bis 55 %), gegebenenfalls mit Gewerbeanmeldung und Sozialversicherungspflicht (SVS).
- Sonstige Einkünfte / Spekulationsgeschäfte: eher die Ausnahme, da der klassische Spekulationstatbestand auf die Veräußerung eigener Wirtschaftsgüter abzielt – was beim Handel mit Firmenkapital gerade nicht vorliegt.
Die wahrscheinlichere Einordnung ist also nicht der begünstigte Kapitalertragssatz, sondern eine Besteuerung als laufendes Einkommen zum Tarif. Zwei Punkte stehen jedenfalls fest: Als in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtiger unterliegen Sie dem Welteinkommensprinzip – Zahlungen einer ausländischen Firma in USD oder Krypto sind in Österreich zu erklären. Und die richtige Einordnung (Gewerbebetrieb, Gewerbeanmeldung, SVS-Pflicht) sollte vor der ersten Auszahlung mit einem Steuerberater geklärt werden, nicht erst bei der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung.
Ein Anbieter im Überblick
Zur Veranschaulichung des zuvor beschriebenen Modells lässt sich ein aktiver Marktteilnehmer heranziehen. OneFunded wird von der Brynex Tech Limited mit Sitz in London betrieben und ist seit 2024 am Markt. Verwendet wird ein Zwei-Phasen-Modell; gehandelt werden Forex, Indizes, Rohstoffe und Kryptowerte über eine branchenübliche Plattform. Die Gewinnbeteiligung beginnt bei rund 80 %, Auszahlungen erfolgen per internationaler Überweisung oder in Krypto. Als vergleichsweise junges Unternehmen verfügt der Anbieter über eine kürzere Historie als lange etablierte Firmen – ein sachlicher Grund, bei neueren Anbietern zunächst mit einer kleinen Kontogröße zu beginnen.
Die Regeln und Konditionen einer Prop Trading Firma werden üblicherweise vorab auf der jeweiligen Anbieterseite veröffentlicht – ein Blick auf Drawdown-Grenzen, Auszahlungsbedingungen und Kündigungsklauseln ist vor jeder Entscheidung ratsam.
Kriterien zur Bewertung einer seriösen Prop Firma
- Auszahlungshistorie: nachweisbare, regelmäßige Auszahlungen statt Marketingversprechen.
- Klarheit der Regeln: Drawdown, Mindesthandelstage, News-Trading – alles schriftlich und eindeutig.
- Instrumente: Sind Ihre gewohnten Märkte abgedeckt?
- Deutschsprachiger Support: erleichtert Klärung im Streit- oder Zweifelsfall.
- Auszahlungsgeschwindigkeit: Häufigkeit und tatsächliche Bearbeitungsdauer.
- Skalierungsplan: Wächst die Kontogröße mit der Leistung mit?
Warnzeichen
- Vage oder nachträglich änderbare Regeln – dienen oft dazu, Auszahlungen zu verweigern.
- Keinerlei Auszahlungsnachweise.
- Keine identifizierbare juristische Person oder Adresse.
- Unrealistische Splits (pauschal 100 %) mit versteckten Fallstricken.
- Kein erreichbarer Support schon vor dem Kauf.
Fazit und Empfehlung
Eine Prop Trading Firma kann für disziplinierte österreichische Trader ein sinnvoller Weg sein, mit mehr Kapital zu handeln, als das eigene Vermögen hergibt. Entscheidend sind aber zwei Dinge, die viele unterschätzen: Erstens ist die Tätigkeit nicht FMA-beaufsichtigt – das ist modellbedingt normal, verlagert den Schutz aber vollständig auf den Vertrag. Zweitens sind die Gewinne in Österreich steuerpflichtig und werden voraussichtlich als laufendes Einkommen zum Tarif behandelt, nicht zum begünstigten Kapitalertragssatz.
Die praktische Empfehlung: Lesen Sie den Vertrag, bevor Sie zahlen, beginnen Sie mit einer kleinen Kontogröße, und klären Sie die steuerliche Einordnung mit einem Steuerberater, bevor Sie Ihre erste Auszahlung erhalten. Wer das ernst nimmt, kann das Modell rechtssicher und planbar nutzen.
Dieser Artikel ist informativ und stellt weder eine Anlage- noch eine Steuerberatung dar. Gehebeltes Trading birgt Verlustrisiken. Prüfen Sie die aktuellen Bedingungen beim jeweiligen Anbieter und konsultieren Sie für Ihre persönliche Situation eine fachkundige Person.












